Stiften

Stiften

Unsere Projekte finanzieren wir vor allem aus den Erträgen unseres Stiftungskapitals. Der weitere Aufbau des Stiftungsvermögens durch Zustiftungen gewährleistet die Kontinuität unserer Arbeit. Erhöhen Sie als Zustifter das Stiftungsvermögen! Die Erträge werden satzungsgemäß in Projekte investiert. Ab einem Betrag von € 5.000 können Sie bestimmen, die Erträge aus Ihrer Zustiftung auch in einem Projektbereich der eigenen Wahl einzusetzen.

Unser Konto für Zustiftungen bei der Volksbank Mittelhessen lautet IBAN DE61 5139 0000 0015 1690 01.

Der Mindestbetrag für die Zustiftung beträgt für natürliche Personen € 500 Ehegatten können mit insgesamt € 500 beide Zustifter werden. Für Firmen beträgt der Mindestbetrag € 1.000. Die Zustiftererklärung für natürliche Personen finden Sie hier und die für Firmen und Institutionen hier.

Im Rahmen des Einkommensteuerrechts sind Stiftungsbeträge als Sonderausgaben absetzbar.

 

Vererben

 

Wenn Sie, auch über Ihren Tod hinaus, Menschen helfen wollen; wenn Sie neben Ihren Angehörigen zusätzlich Menschen bedenken möchten, die Hilfe brauchen, dann können Sie die Bürgerstiftung Gütersloh in Ihrem Testament als Erbin, Teilerbin oder Vermächtnisnehmerin für einen bestimmen Betrag oder Vermögenswert einsetzen. Diese Zuwendungen sind immer erbschaftssteuerfrei.

 

 Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und beraten Sie gern!

Impressum | Kontakt | Datenschutz
Rathausplatz 1
61184 Karben

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen