Steuerlicher Hinweis
Sie können die Bürgerstiftung Karben mit Ihrer Spende oder Zustiftung finanziell unterstützen. Diese Zuwendung können Sie steuermindernd im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, da es sich bei der Bürgerstiftung Karben um eine gemeinnützige Stiftung handelt.
Bis zur Gründung nimmt die Initiative Bürgerstiftung Unser Karben ausschließlich Gründungsstiftererklärungen an. Die Zahlung der Gründungsstifterbeträge erfolgt erst nach der Gründung der Stiftung und Zahlungsaufforderung durch den Vorstand der Stiftung. Für Zuwendungen vor Gründung der Stiftung können Spendenbescheinigungen nicht ausgestellt werden.
1. Spende
Geldzuwendungen können als Spende in Höhe von bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte steuermindernd geltend gemacht werden. Unternehmen können wahlweise auch bis zu 4 0/00 der Summe der Umsätze und Löhne steuermindernd geltend machen. Spenden im Rahmen dieses Höchstbetrages können unbegrenzt vorgetragen werden.
2. Stiftungen in den Vermögensstock
Zusätzlich zu dem obigen Spendenabzug können Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuermindernd geltend gemacht werden. Ehegatten können einen Gesamtbetrag von jeweils 1 Mio. Euro zustiften. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Finanzamt im Jahr der Zuwendung mitgeteilt wird, dass es sich um eine Zustiftung in den Vermögensstock einer Stiftung handelt. Ein Zuwendungsbetrag kann beliebig auf die einzelnen Jahre in einem 10-Jahreszeitraum verteilt werden. Unterbleibt diese Mitteilung an das Finanzamt, so wird die Zustiftung wie eine Spende behandelt. Falls eine Zustiftung am Ende des 10-Jahreszeitraumes nicht vollständig steuermindernd geltend gemacht wurde, so verbleibt eine Geltendmachung im Rahmen des allgemeinen Spendenabzugs (s. 1.) ab dem 11. Jahr.
Zu steuerlichen Einzelheiten Ihrer persönlichen Spende oder Zustiftung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Die Angaben entsprechen der aktuellen Gesetzgebung und können sich ändern.
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Die Angaben entsprechen der aktuellen Gesetzgebung und können sich ändern.